ZVI 2009, 509

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009Rechtsprechungzur Wohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 296 Abs. 1, § 295 Abs. 1 Nr. 1Verletzung der Erwerbsobliegenheit durch Vereinbarung eines geringeren Entgelts als der Schuldner im gleichen Unternehmen bei gleicher Tätigkeit ansonsten hätte erzielen könnenInsO§ 296InsO§ 295BGH, Beschl. v. 24.09.2009 – IX ZB 288/08 (LG Itzehoe)BGHBeschl.24.9.2009IX ZB 288/08LG Itzehoe

Leitsätze der Redaktion:

1. Es stellt eine konkret messbare Vermögensbeeinträchtigung dar, wenn der Schulder in einem Arbeitsvertrag sich ein geringeres Entgelt versprechen lässt, als er im Vergleich zu einem anderen Beschäftigten des Unternehmens bei ansonsten gleichlautenden Anstellungsverträgen und Beschäftigungsbedingungen hätte erzielen können.
2. Die Glaubhaftmachung einer schuldhaften Obliegenheitsverletzung durch den antragstellenden Gläubiger ist – entgegen einer im Schrifttum vertretenene Auffassung – nicht erforderlich.

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