ZVI 2009, 506

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenInsO §§ 80, 155; AO § 34; GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Erteilung eines Auszugs aus dem Erhebungskonto des SchuldnersInsO§ 80InsO§ 155AO§ 34GGArt. 19GGArt. 20FG Münster, Urt. v. 17.09.2009 – 3 K 1514/08 AO (rechtskräftig)FG MünsterUrt.17.9.20093 K 1514/08 AOrechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein Insolvenzverwalter hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Auszugs aus dem Erhebungskonto des Schuldners schlechthin, sondern – vergleichbar dem Fall der Akteneinsicht – nur auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über sein Auskunftsbegehren.
2. Mit den auf den Insolvenzverwalter übergegangenen steuerlichen Mitwirkungs-, Erklärungs- und Zahlungspflichten korrespondiert zumindest dann ein die Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner einschließendes Auskunftsrecht, wenn der Insolvenzschuldner seine gegenüber dem Insolvenzverwalter bestehenden umfassenden Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
3. Die Finanzbehörde kann dabei nicht einwenden, mit der Auskunftserteilung ggf. auch anfechtungsrelevante Sachverhalte zu offenbaren. Dient die Auskunftserteilung der ordnungsgemäßen Durchführung des Besteuerungsverfahrens, ist dies von der Behörde hinzunehmen. Explizite Hinweise auf anfechtungsrelevante Sachverhalte können der Behörde allerdings nicht abverlangt werden.

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