ZVI 2009, 487

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009Rechtsprechungzur Schuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 56; EGGVG §§ 23, 26Zum Nachweis praktischer Erfahrung in der Insolvenzverwaltung als Kriterium für die Aufnahme eines Bewerbers in eine Insolvenzverwalter-VorauswahllisteInsO§ 56EGGVG§ 23EGGVG§ 26OLG Hamburg, Beschl. v. 21.09.2009 – 2 Va 4/09 (AG Hamburg)OLG HamburgBeschl.21.9.20092 Va 4/09AG Hamburg

Leitsatz des Einsenders:

Zur Aufnahme in die Vorauswahlliste als Insolvenzverwalter kann auch von einem Wirtschaftsprüfer, der nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme „Fachberater für Insolvenzverwaltung und Sanierung“ (DStV e.V.) ist, der Nachweis von praktischer Erfahrung in Insolvenzverwaltungen als zulässiges Zugangskriterium gefordert werden.

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