ZVI 2008, 524

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 4; ZPO § 322 Abs. 1Unzulässigkeit eines zweiten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Stundung der Verfahrenskosten nach materiell rechtskräftigem Erstantrag und unveränderter Vermögenslage des SchuldnersInsO§ 4ZPO§ 322AG München, Beschl. v. 01.10.2008 – 1506 IN 2661/08 (nicht rechtskräftig)AG MünchenBeschl.1.10.20081506 IN 2661/08nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Beschlüsse im Vollstreckungsverfahren, durch die das Verfahren eröffnet wird oder mangels Masse abgewiesen wird, sind der materiellen Rechtskraft fähig.
2. Gegenstand der Rechtskraft in einem Abweisungsbeschluss ist die Feststellung, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist, eine die Kosten des Verfahrens deckende Masse fehlt und ein zur Kostendeckung ausreichender Betrag nicht vorgeschossen wurde.
3. Die Stundung der Verfahrenskosten kann nur bewilligt werden, wenn ein zulässiger Eigeninsolvenzantrag vorliegt.

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