ZVI 2008, 517

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 56 Abs. 1; EGGVG § 23Keine Ablehnung der Aufnahme in Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter aus PraktikabilitätsgründenInsO§ 56EGGVG§ 23OLG Nürnberg, Beschl. v. 16.07.2008 – 4 VA 1036/08 (rechtskräftig; AG Weiden i.d.Opf.)OLG NürnbergBeschl.16.7.20084 VA 1036/08rechtskräftigAG Weiden i.d.Opf.

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Antrag auf Aufnahme in eine Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter darf nicht allein mit dem Hinweis darauf abgelehnt werden, dass die Vorauswahlliste aus Praktikabilitätsgründen nicht deutlich vergrößert werden könne und dass der Antragsteller seinen Kanzleisitz nicht im Landgerichtsbezirk habe.
2. Die Ermessensentscheidung über einen Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter hat sich an der persönlichen und fachlichen Eignung des Antragstellers für das Amt des Insolvenzverwalters auszurichten. Ein Losverfahren für die Vergabe von Listenplätzen ist ermessensfehlerhaft.

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