ZVI 2008, 515

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO §§ 4a, 290 Abs. 1 Nr. 5Ablehnung der Verfahrenskostenstundung bei Versagung der RestschuldbefreiungInsO§ 4aInsO§ 290BGH, Beschl. v. 12.06.2008 – IX ZB 205/07 (LG München I)BGHBeschl.12.6.2008IX ZB 205/07LG München I

Leitsatz der Redaktion:

Verstößt der Schuldner gegen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, so kann dies nur dann zur Versagung der Kostenstundung führen, wenn die Voraussetzungen für die Versagung der Restschuldbefreiung zweifelsfrei vorliegen.

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