ZVI 2007, 622

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 290 Abs. 1 Nr. 4, § 291Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen Vermögensverschwendung bei Verweigerung der Zustimmung des Schuldners zur freihändigen Verwertung einer ImmobilieInsO§ 290InsO§ 291AG Köln, Beschl. v. 16.11.2006 – 72 IN 723/04 (rechtskräftig)AG KölnBeschl.16.11.200672 IN 723/04rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Es gibt keinen feststehenden Grundsatz, dass die freihändige Verwertung eines Grundstücks stets zu einem höheren Erlös als eine Verwertung im Wege der Zwangsversteigerung führt.
2. Die Verweigerung des freihändigen Verkaufs eines Grundstücks stellt keine die Versagung der Restschuldbefreiung rechtfertigende Vermögensverschwendung nach § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO dar.

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