ZVI 2007, 621

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 287 Abs. 2 a.F.; EGInsO Art. 103a, Art. 107 a.F.7-jährige Wohlverhaltenszeit für Altverfahren auch bei Beginn erst nach 5-jährigem InsolvenzverfahrenInsO§ 287EGInsOArt. 103aEGInsOArt. 107BGH, Beschl. v. 11.10.2007 – IX ZB 72/06 (LG Osnabrück)BGHBeschl.11.10.2007IX ZB 72/06LG Osnabrück

Leitsatz des Gerichts:

Die Wohlverhaltensphase beginnt bei Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Dezember 2001 eröffnet wurden, mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und dauert sieben Jahre, es sei denn, der Schuldner war bereits vor dem 1. Januar 1997 zahlungsunfähig.

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