ZVI 2006, 597

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO §§ 295, 296Ausreichende Glaubhaftmachung eines Versagungsgrundes schon durch Bezugnahme auf Treuhänderbericht selbst bei nicht hinreichenden Einzelheiten InsO§ 295 InsO§ 296 LG Fulda, Beschl. v. 29.09.2006 – 3 T 226/06 (rechtskräftig; AG Fulda)LG FuldaBeschl.29.9.20063 T 226/06rechtskräftigAG Fulda

Leitsätze der Redaktion:

1. Teilt der Treuhänder dem Insolvenzgericht eine Obliegenheitsverletzung des Schuldners während der Wohlverhaltensperiode mit, dann kann der darauf gestützte Antrag eines Gläubigers auf Versagung der Restschuldbefreiung nicht als unzureichend glaubhaft gemacht zurückgewiesen werden.
2. Selbst wenn die Mitteilung des Treuhänders hinsichtlich einer Obliegenheitsverletzung nicht hinreichend bestimmt sein sollte, kann das die Zurückweisung eines Versagungsantrags nicht rechtfertigen, da dem Insolvenzgericht bereits eine Ermittlung von Amts wegen auferlegt ist.

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