ZVI 2006, 597

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 291; EGInsO Art. 107Keine nachträgliche Abänderung der rechtskräftig festgestellten Laufzeit der Abtretungserklärung durch das Insolvenzgericht InsO§ 291 EGInsOArt. 107 AG Göttingen, Beschl. v. 25.07.2006 – 74 IK 69/00 (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.25.7.200674 IK 69/00rechtskräftig

Leitsätze des Gerichtes:

1. In vor dem 1. 12. 2001 eröffneten Insolvenzverfahren war das Insolvenzgericht im Hinblick auf Artikel 107 EGInsO ge-ZVI 2006, 598halten, die Laufzeit der Abtretungserklärung im Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung zu bestimmen.
2. Wird die Laufzeit der Abtretungserklärung auf sieben Jahre festgesetzt und ist der Beschluss rechtskräftig, ist eine nachträgliche Abänderung durch das Insolvenzgericht ausgeschlossen.

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