ZVI 2005, 646

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Kosten und Vergütung InsO § 63 Abs. 1 Satz 1, § 66 Abs. 1; InsVV § 1 Abs. 1 Satz 1, § 3Berücksichtigung des nach Ablösung eines Insolvenzverwalters erfolgten Massezuflusses für Vergütungsberechnung bei Zufluss in Folge seiner Tätigkeit InsO§ 63 InsO§ 66 InsVV§ 1 InsVV§ 3 BGH, Beschl. v. 10.11.2005 – IX ZB 168/04 (LG Köln)BGHBeschl.10.11.2005IX ZB 168/04LG Köln

Leitsätze des Gerichts:

1. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Amtes als Insolvenzverwalter richtet sich die Berechnungsgrundlage nach dem Wert der Masse, die der Verwaltung des ausgeschiedenen Insolvenzverwalters bis zu seiner Ablösung unterlegen hat.
2. Ein nach Ablösung des Insolvenzverwalters, aber noch vor der Entscheidung über seinen Vergütungsfeststellungsantrag sich ergebender Massezufluss ist dem ausgeschiedenen Insolvenzverwalter zuzurechnen, falls er ausschließlich Folge seiner Tätigkeit ist. Ist er dies nicht, hat der ausgeschiedene Insolvenzverwalter jedoch wesentlich zu dem Massezufluss beigetragen, kann dies einen Zuschlag zur Regelvergütung rechtfertigen.
3. Ein Massezufluss, der im Zeitpunkt der Entscheidung über den Vergütungsfestsetzungsantrag des ausgeschiedenen Insolvenzverwalters zwar möglich erscheint, jedoch noch nicht eingetreten ist, kann vorerst nicht berücksichtigt werden. Dem ausgeschiedenen Insolvenzverwalter bleibt jedoch unbenommen, nach erfolgter Masseanreicherung eine Ergänzung seiner Vergütung zu beantragen.

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