ZVI 2005, 635

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren ZPO § 269 Abs. 3; InsO § 9Kostentragungspflicht des Klägers bei Klageerhebung nach Internetbekanntmachung der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Beklagten ZPO§ 269 InsO§ 9 LG Flensburg, Beschl. v. 29.09.2005 – 7 O 43/05 (rechtskräftig)LG FlensburgBeschl.29.9.20057 O 43/05rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Kläger haben nach Klagerücknahme gem. § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, wenn bei Klageerhebung das Insolvenzverfahren eröffnet war.
2. Eine bei Klageerhebung vier Tage alte Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung im Internet gibt ausreichend Gelegenheit, sich von der Eröffnung zu unterrichten.

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