ZVI 2005, 628

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO §§ 1, 305; BerHG § 1 Abs. 1 Nr. 2Beratungshilfe für außergerichtlichen Einigungsversuch mit Unterstützung eines Rechtsanwalts bei langen Wartezeiten der Beratungsstellen InsO§ 1 InsO§ 305 BerHG§ 1 AG Hamm, Beschl. v. 19.12.2005 – 23 II 1297/05 (rechtskräftig)AG HammBeschl.19.12.200523 II 1297/05rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Zur Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs ist im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens Beratungshilfe zur Beauftragung eines Rechtsanwalts zu gewähren.
2. Zumindest bei langen Wartezeiten der Schuldnerberatungsstellen besteht keine andere Möglichkeit der Hilfe i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG.

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