ZVI 2004, 753

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§C 4˚; EGInsO Art. 103˚; ZPO §§ 114 ff.Keine Stundung für Altfälle bei Eröffnung vor dem 1. 12. 2001 InsO§ C 4 EGInsOArt. 103 ZPO§ 114 BGH, Beschl. v. 23.07.2004 – IX ZA 9/04 (LG Göttingen)BGHBeschl.23.7.2004IX ZA 9/04LG Göttingen

Leitsatz der Redaktion:

l. Die Vorschriften über die Stundung der Verfahrenskosten können nach der eindeutigen und nicht auslegungsbedürftigen Übergangsvorschrift des Art. 103a EGInsO auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. 12. 2001 eröffnet worden sind, nicht angewendet werden (gegen AG Duisburg ZVI 2003, 420).
2. Dem Schuldner kann Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens gegen die Versagung der Verfahrenskostenstundung auch nicht unter dem Aspekt bewilligt werden, dass es sich um eine schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfrage handele, weil es sich weder um eine schwierige noch um eine ungeklärte Frage handelt.

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