ZVI 2004, 744

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 305; BerHG § 1Anspruch eines Verbrauchers auf Beratungshilfe für Beauftragung eines Rechtsanwalts mit vorgerichtlichem Einigungsversuch InsO§ 305 BerHG§ 1 AG Schwerte, Beschl. v. 05.08.2004 – 3 II a 273/02 (rechtskräftig)AG SchwerteBeschl.5.8.20043 II a 273/02rechtskräftig

Leitsätze des Einsenders:

1. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei dem vorgerichtlichen Einigungsversuch ist der Tätigkeit einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle gleich gestellt.
2. Durch eine Anhebung der Beratungshilfevergütung hat der Gesetzgeber Rechtsanwälte zu einem verstärkten Engagement in diesen Verfahren motivieren wollen.
3. Wird Beratungshilfe beantragt, kann diese daher nicht mit dem pauschalen Hinweis gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG auf andere Hilfsangebote verweigert werden.

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