ZVI 2004, 731

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren BGB § 661aHaftung für Gewinnzusage auch bei Benutzung fiktiver Unternehmen BGB§ 661a BGH, Urt. v. 07.10.2004 – III ZR 158/04 (OLG Düsseldorf)BGHUrt.7.10.2004III ZR 158/04OLG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. „Sender“ einer Gewinnmitteilung im Sinne des § 661a BGB ist derjenige Unternehmer, den ein durchschnittlicher Verbraucher in der Lage des Empfängers einer Gewinnzusage als Versprechenden ansieht.
2. Als „Sender“ können nach § 661a BGB auch solche Unternehmer in Anspruch genommen werden, die Verbrauchern unter nicht existierenden oder falschen Namen, Firmen, Geschäftsbezeichnungen oder Anschriften Gewinnmitteilungen zukommen lassen.

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