ZVI 2003, 664

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren ZPO § 569 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2; InsO § 6 Abs. 2, § 252 Abs. 1 Satz 1Beginn der 2-Wochen-Frist zur sofortigen Beschwerde gegen Insolvenzplan-Beschluss auch bei falscher Belehrung mit Verkündung ZPO§ 569 ZPO§ 236 InsO§ 6 InsO§ 252 BGH, Beschl. v. 16.10.2003 – IX ZB 36/03 (LG Flensburg)BGHBeschl.16.10.2003IX ZB 36/03LG Flensburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Die gesetzliche Regelung, dass die Frist von zwei Wochen zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder versagt wird, mit der Verkündung des Beschlusses beginnt, bleibt auch dann maßgebend, wenn vom Gericht hierüber falsch belehrt worden ist.
2. Zur Wiedereinsetzung von Amts wegen, wenn über den Beginn der Rechtsmittelfrist gegen einen verkündeten Beschluss vom Gericht falsch belehrt worden ist.

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