ZVI 2002, 463

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1Inkongruente Deckung durch Ratenzahlungsvereinbarung und Zahlung der Raten in kritischer Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Vermeidung von Störungen der Kundenbeziehungen InsO§ 131 OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.03.2002 – 6 U 150/01 (nicht rechtskräftig; () Revision zum BGH unter Az. IX ZR 109/02)OLG KarlsruheUrt.27.3.20026 U 150/01nicht rechtskräftig() Revision zum BGH unter Az. IX ZR 109/02

Leitsatz des Gerichts:

Lässt sich die Insolvenzschuldnerin bei der Eingehung einer Ratenzahlungsvereinbarung mit einem Insolvenzgläubiger und der Zahlung der vereinbarten Raten in der kritischen Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in erster Linie von dem Wunsch leiten, eine jederzeit mögliche (erneute) Störung ihrer Kundenbeziehung durch drohende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden, so liegt eine inkongruente Deckung i. S. v. § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO vor.

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