ZVI 2025, 443

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2025 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungInsO §§ 89, 270b, 270c; ZPO § 888Vollstreckung eines Auskunftstitels gegen den Schuldner auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens InsO§ 89 InsO§ 270b InsO§ 270c ZPO§ 888 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 18.09.2025 – 6 W 117/25 (rechtskräftig; LG Frankfurt/M.)OLG Frankfurt/M.Beschl.18.9.20256 W 117/25rechtskräftigLG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist die Vollstreckung eines Auskunftstitels nach § 888 ZPO weiter möglich, auch wenn die Auskunft der Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs dient, der als Teil der Insolvenzmasse nach Verfahrenseröffnung nicht mehr der Einzelzwangsvollstreckung unterläge. Der Gläubiger hat weiterhin ein berechtigtes Interesse an der Vollstreckung der Auskunft, da die bezifferte Schadensersatzforderung dann jedenfalls zur Tabelle angemeldet werden könnte.

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