ZVI 2024, 448

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2024 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO §§ 88, 89Zur Beurteilung der Wirksamkeit der Pfändung einer künftigen Forderung durch einen Insolvenzgläubiger InsO§ 88 InsO§ 89 AG Hannover, Beschl. v. 01.08.2024 – 907 IN 238/23 - 5AG HannoverBeschl.1.8.2024907 IN 238/23 - 5

Leitsätze der Redaktion:

1. Bei Pfändung einer lediglich künftigen Forderung entsteht das Pfändungspfandrecht erst mit Entstehen dieser gepfändeten Forderung.
2. Die Wirksamkeit der Pfändung einer Forderung ist zum jeweiligen Entstehungszeitpunkt zu beurteilen. Da einen Monat vor dem Eingang des Insolvenzantrages entweder § 88 Abs. 1 InsO oder § 89 Abs. 1 InsO eingreift, sind sämtliche später entstandenen Pfändungspfandrechte unwirksam bzw. unzulässig.

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