ZVI 2023, 463
Leitsätze der Redaktion:
1. Eine Erhöhung des unpfändbaren Betrages wegen einer Unterhaltspflicht des Schuldners gegenüber einem erkrankten volljährigen Kind kann beim Insolvenzgericht geltend gemacht werden.
2. Hat der Schuldner keinen konkreten Betrag benannt, so kommt gleichwohl eine Prüfung, welcher Betrag angemessen ist, und eine anschließende Festsetzung durch das Insolvenzgericht (hier: Erhöhung um 250 €) in Betracht.
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