ZVI 2022, 447
Leitsatz der Redaktion:
Ein Insolvenzverwalter verwirkt seinen Vergütungsanspruch, wenn er eine Untreue zum Nachteil der Masse begangen und darüber hinaus in zahlreichen weiteren von ihm geführten Insolvenzverfahren in vergleichbarer Weise seine Hauptpflicht verletzt hat, die Insolvenzmasse zu sichern und zu erhalten. Dies gilt auch dann, wenn der eingetretene Schaden verhältnismäßig gering ist (hier: 289,75 €).
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