ZVI 2021, 427

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2021 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 3 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 305; ZPO § 16; BGB § 7 Abs. 1Zur örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts bei Obdachlosigkeit des Schuldners InsO§ 3 InsO§ 13 InsO§ 305 ZPO§ 16 BGB§ 7 AG Hannover, Beschl. v. 17.03.2021 – 908 IK 180/21 - 1AG HannoverBeschl.17.3.2021908 IK 180/21 - 1

Leitsätze der Redaktion:

1. Die örtliche Zuständigkeit für ein Verbraucherinsolvenzverfahren eines obdachlosen Schuldners ergibt sich nicht aus dessen Angabe, einstweilen in einer unter der im Antrag angegebenen Anschrift gelegenen Wohnung eines Freundes untergekommen zu sein, da dies keinen Wohnsitz begründet; es mangelt an dem für § 7 Abs. 1 BGB erforderlichen Domizilwillen.
2. Die örtliche Zuständigkeit folgt in einem solchen Fall aus § 16 ZPO. Unter Aufenthaltsort i. S. d. § 16 ZPO ist das tatsächliche gewollte oder ungewollte, dauernde oder vorübergehende körperliche Sein an einem Ort zu verstehen, ohne dass es auf einen Domizilwillen ankäme.

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