ZVI 2020, 424

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2020 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungInsO § 305 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3Verletzung des Rechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei Vorliegen einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage und Nichtzulassen der Rechtsbeschwerde InsO§ 305 GGArt. 2 GGArt. 20 BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 04.09.2020 – 2 BvR 1206/19 (LG Oldenburg)BVerfG, 3. Kammer des Zweiten SenatsBeschl.4.9.20202 BvR 1206/19LG Oldenburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Entscheidung eines Landgerichts (hier: als Beschwerdeinstanz in einer Insolvenzsache), die Rechtsbeschwerde zum BGH nicht zuzulassen, obwohl eine klärungsbedürftige Rechtsfrage vorliegt, verletzt den Betroffenen in seinem vom Grundgesetz geschützen Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes.
2. Bei der Frage, ob und inwieweit die Insolvenzgerichte die Kompetenz haben, das Vorliegen einer persönlichen Beratung i. S. d. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu überprüfen, handelt es sich um eine solche klärungsbedürftige Rechtsfrage.

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