ZVI 2017, 419

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungBGB § 826Keine Aushebelung einer in England erteilten RSB über § 826 BGB BGB§ 826 LG Trier, Urt. v. 06.06.2017 – 4 O 198/16 (nicht rechtskräftig)LG TrierUrt.6.6.20174 O 198/16nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Nach dem Grundgedanken der Entscheidung BGH ZVI 2016, 63 muss es einem Gläubiger auch über den Umweg des § 826 BGB verwehrt sein, die behauptete Fehlerhaftigkeit eines englischen Insolvenzverfahrens (hier: Fehlen der Voraussetzungen) vor einem deutschen Gericht geltend zu machen und auf diese Weise die Wirkung der in England erteilten Restschuldbefreiung des Schuldners faktisch auszuhebeln. Der Gläubiger ist vielmehr darauf zu verweisen, geeignete Rechtsbehelfe vor dem englischen Gericht zu ergreifen.

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