ZVI 2016, 446

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungUmfang der Masse/Massegenerierung InsO § 129 Abs. 1, § 131 Abs. 1, § 139 Abs. 2Keine zeitliche Beschränkung der Anwendung des § 139 Abs. 2 InsO InsO§ 129 InsO§ 131 InsO§ 139 LAG Hamm, Urt. v. 08.04.2016 – 16 Sa 944/15 (nicht rechtskräftig; ArbG Rheine)LAG HammUrt.8.4.201616 Sa 944/15nicht rechtskräftigArbG Rheine

Leitsätze der Redaktion:

1. § 139 Abs. 2 InsO, wonach bei mehreren Eröffnungsanträgen der erste zulässige und begründete Antrag für die Berechnung der Frist, innerhalb derer eine Anfechtung möglich ist, maßgeblich ist, ist grundsätzlich zeitlich unbeschränkt anzuwenden.
2. Dies gilt auch dann, wenn ein Gläubigerantrag vom Insolvenzgericht nicht beschieden wird und erst ca. vier Jahre später im Rahmen der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit einem weiteren Gläubigerantrag und einem eigenen Insolvenzantrag des Schuldner verbunden wird.

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