ZVI 2016, 445

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungEröffnetes Verfahren InsO § 35 Abs. 2, § 287a Abs. 2Keine Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren über einen freigegebenen Geschäftsbetrieb InsO§ 35 InsO§ 287a AG Göttingen, Beschl. v. 27.05.2016 – 74 IN 93/16 (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.27.5.201674 IN 93/16rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Regelung des § 287a Abs. 2 InsO ist abschließend, die Sperrfristrechtsprechung des BGH ist überholt.
2. Ist im Erstverfahren ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, kann in einem Zweitinsolvenzverfahren nach Freigabe des Geschäftsbetriebes gem. § 35 Abs. 2 InsO gleichwohl kein erneuter Restschuldbefreiungsantrag gestellt werden.
3. Die Unzulässigkeit folgt daraus, dass das Zweitinsolvenzverfahren ausschließlich der Haftungsrealisierung der Ansprüche der Neugläubiger dient (Fortführung von AG Göttingen, Beschl. v. 20. 5. 2016 – 74 IK 124/16, ZVI 2016, 392).

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