ZVI 2016, 431

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungSchuldnerberatung und Schuldenbereinigung GG Art. 20 Abs. 3; ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 286Zurückweisung eines Mahnantrags bei unzulässiger Kosten-Doppelung GGArt. 20 ZPO§ 690 BGB§ 286 AG Coburg, Beschl. v. 03.03.2016 – 15-7790975-00-N (rechtskräftig)AG CoburgBeschl.3.3.201615-7790975-00-Nrechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Ein Mahnantrag ist als unzulässig zurückzuweisen, wenn der geltend gemachte Anspruch bei der im Mahnverfahren durchzuführenden begrenzten Schlüssigkeitsprüfung offensichtlich nicht bestehen kann. Dies ist der Fall, wenn bei der Beitreibung einer Forderung als Verzugsschaden sowohl die Kosten eines Inkassobüros als auch vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht werden.

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