ZVI 2015, 425

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2015 Rechtsprechung Eröffnetes Verfahren SGB III § 183 a. F. = § 165; InsO §§ 217, 255, 268; RL 2008/94/EG Art. 2 Abs. 1Kein erneutes Insolvenzgeld für zweites Insolvenzverfahren trotz Aufhebung des ersten Verfahrens bei fortdauernder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers SGB III a.F.§ 183 SGB III§ 165 InsO§ 217 InsO§ 255 InsO§ 268 RL 2008/94/EGArt. 2 BSG, Urt. v. 17.03.2015 – B 11 AL 9/14 R (LSG Essen ZIP 2014, 1602)BSGUrt.17.3.2015B 11 AL 9/14 RLSG EssenZIP 2014, 1602

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein neues Insolvenzereignis, das einen Anspruch auf Insolvenzgeld auslöst, kann nicht eintreten, solange die auf einem früheren Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers noch andauert.
2. Allein die formale Beendigung eines früheren Insolvenzverfahrens bei gleichzeitiger Anordnung der Überwachung des Insolvenzplans genügt nicht, um eine Wiederherstellung der allgemeinen Zahlungsfähigkeit des Gemeinschuldners zu begründen.

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