ZVI 2015, 421

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2015 Rechtsprechung Eröffnungsverfahren InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1Zu den Folgen einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten „persönlichen Beratung“ des Schuldners in der Verbraucherinsolvenz InsO§ 305 AG Düsseldorf, Beschl. v. 09.04.2015 – 513 IK 232/14AG DüsseldorfBeschl.9.4.2015513 IK 232/14

Leitsatz der Redaktion:

Wird die in § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO vorgeschriebene persönliche Beratung nicht in ordnungsgemäßer Form durchgeführt, so führt ein derartiger Mangel zur Unzulässigkeit des Antrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und folglich auch zur Unzulässigkeit des Restschuldbefreiungs- und Stundungsantrags.

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