ZVI 2014, 430

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzur Restschuldbefreiung und StundungZPO § 767Zur Anerkennung eines englischen „Certificate of Discharge“ in DeutschlandZPO§ 767LG Trier, Urt. v. 02.05.2013 – 5 O 247/12 (rechtskräftig)LG TrierUrt.2.5.20135 O 247/12rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Aufgrund der funktionellen Vergleichbarkeit des englischen Verfahrens zur Erlangung eines „Certificate of Discharge“ mit dem deutschen Insolvenzverfahren nebst Restschuldbefreiungsverfahren ist die Entscheidung des englischen Gerichts, aufgrund derer dem Schuldner die (englische) Restschuldbefreiung erteilt wird, im Inland grundsätzlich anzuerkennen. Dies hat auch zur Folge, dass ein Insolvenzgläubiger aus seinem in Deutschand erlangten Titel nicht mehr gegen den Schuldner vollstrecken kann.

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