ZVI 2014, 425

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZIP2014Rechtsprechungzur Restschuldbefreiung und StundungZPO § 767; EuInsVO Art. 3 Abs. 1Zum Erlöschen einer Forderung aufgrund einer in England erteilten RestschuldbefreiungZPO§ 767EuInsVOArt. 3OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.08.2013 – I-22 U 37/13 (rechtskräftig; LG Krefeld)OLG DüsseldorfUrt.23.8.2013I-22 U 37/13rechtskräftigLG Krefeld

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Anerkennung einer englischen Restschuldbefreiung setzt u.a. voraus, dass der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen (Art. 3 Abs. 1 EuInsVO) in England hatte; hierfür trägt der Schuldner zumindest die sekundäre Darlegungslast.
2. Das Interesse des Schuldners, dem deutschen Insolvenzrecht zu entgehen, ist kein hauptsächliches Interesse i.S.d. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, da es im Grundsatz zu missbilligen ist.
3. Die deutschen Gerichte sind befugt zu prüfen, ob für ein in England durchgeführtes Insolvenzverfahren eine dortige Zuständigkeit bestanden hat.

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