ZVI 2012, 422

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenBGB § 1357 Abs. 1, §§ 1415, 1450 Abs. 1; ZPO §§ 740, 866, 867Zur Vollstreckung in ein Gesamtgut bei zwei gegen die Ehegatten ergangenen VollstreckungstitelnBGB§ 1357BGB§ 1415BGB§ 1450ZPO§ 740ZPO§ 866ZPO§ 867OLG München, Beschl. v. 18.10.2012 – 34 Wx 320/12 (rechtskräftig; AG Traunstein)OLG MünchenBeschl.18.10.201234 Wx 320/12rechtskräftigAG Traunstein

Leitsatz des Gerichts:

Sind gegen Ehegatten, die in Gütergemeinschaft leben, zwei Vollstreckungstitel ergangen, aus denen in ein Gesamtgut vollstreckt werden soll, genügt im Allgemeinen für die Feststellung der Einheitlichkeit des Schuldgrundes nicht, dass die Beträge der Hauptforderungen in den Titeln jeweils identisch sind.

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