ZVI 2012, 419

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 88; GBO § 22 Abs. 1, § 29 Abs. 1Löschung einer von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfassten Sicherungshypothek aufgrund grundbuchtauglichen UnrichtigkeitsnachweisesInsO§ 88GBO§ 22GBO§ 29BGH, Beschl. v. 12.07.2012 – V ZB 219/11 (OLG Stuttgart ZVI 2011, 460) +BGHBeschl.12.7.2012V ZB 219/11OLG StuttgartZVI 2011, 460

Leitsatz des Gerichts:

Ist eine von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfasste Sicherungshypothek erloschen, bedarf es zu deren Löschung im Grundbuch entweder der Bewilligung des Gläubigers oder eines den in § 29 Abs. 1 GBO genannten Anforderungen genügenden Unrichtigkeitsnachweises; eine Bescheinigung des Insolvenzgerichts über den Zeitpunkt des Eingangs des Antrags, aufgrund dessen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist kein solcher Nachweis.

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