ZVI 2011, 430

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 296 Abs. 2 Satz 2, 3, § 300 Abs. 2Keine Versagung der Restschuldbefreiung nach Erfüllung von Obliegenheiten gegenüber dem TreuhänderInsO§ 296InsO§ 300AG Duisburg, Beschl. v. 18.08.2011 – 62 IK 235/04 (rechtskräftig)AG DuisburgBeschl.18.8.201162 IK 235/04rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Erteilt der Schuldner die vom Insolvenzgericht nach § 296 Abs. 2 Satz 2, § 300 Abs. 2 InsO angeforderte schriftliche Auskunft über die Erfüllung seiner Obliegenheiten innerhalb der gesetzten Frist nicht dem Gericht, sondern dem Treuhänder, so ist eine Versagung der Restschuldbefreiung nicht verhältnismäßig, wenn die Auskunft dem Zweck der gerichtlichen Auskunftsanforderung sachlich vollständig gerecht wird und die Arbeit des Gerichts nicht behindert.

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