ZVI 2011, 420

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 35, 55; KfzStG § 5Keine Zugehörigkeit der Kfz-Halterposition zur InsolvenzmasseInsO§ 35InsO§ 55KfzStG§ 5BFH, Urt. v. 13.04.2011 – II R 49/09 (FG Köln) +BFHUrt.13.4.2011II R 49/09FG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist.

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