ZVI 2011, 408

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 38Voraussetzungen der Erlangung einer Insolvenzgläubigerstellung i.S.v. § 38 InsOInsO§ 38BGH, Beschl. v. 22.09.2011 – IX ZB 121/11 (LG Limburg a.d. Lahn)BGHBeschl.22.9.2011IX ZB 121/11LG Limburg a.d. Lahn

Leitsatz der Redaktion:

Eine Insolvenzforderung i.S.d. § 38 InsO liegt vor, wenn der anspruchsbegründende Tatbestand schon vor Verfahrenseröffnung abgeschlossen ist, mag sich eine Forderung des Gläubigers daraus auch erst nach Beginn des Insolvenzverfahrens ergeben. Dabei muss nur die schuldrechtliche Grundlage des Anspruchs vor Verfahrenseröffnung entstanden sein; die Frage, ob die Forderung selbst schon entstanden oder fällig ist, ist unerheblich.

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