ZVI 2010, 430

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZIP2010Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenBGB § 823; InsO § 302Gerichtskosten aus Strafverfahren keine Schadensersatzforderung aus unerlaubter HandlungBGB§ 823InsO§ 302LG Dresden, Urt. v. 25.08.2010 – 5 O 85/10 (nicht rechtskräftig)LG DresdenUrt.25.8.20105 O 85/10nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Durch die Entstehung von Gerichtskosten in einem Strafverfahren ist kein von § 823 BGB geschütztes Rechtsgut erfasst. Allein aus der Tatsache, dass der Schuldner eine ZVI 2010, 431Straftat begangen hat, lässt sich noch nicht ohne Weiteres der Rückschluss ziehen, dass er seine kostenpflichtige Verurteilung durch die staatliche Strafgerichtsbarkeit zum Zeitpunkt der Tat billigend in Kauf genommen hat.

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