ZVI 2009, 476

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009LiteraturNeues Buch

Jens M. Schmittmann/Holger Theurich/Tim Brune, Das insolvenzrechtliche Mandat.

Bonn (Deutscher Anwaltverlag), 3. Aufl., 2009, 560 S., 68 €.
Das nunmehr in der dritten Auflage vorliegende Werk gibt zunächst einen allgemeinen Überblick (§ 1), bevor in § 2 auf die Grundlagen des Insolvenzrechts eingegangen wird. Die Formen (§ 3) und Wirkungen (§ 4) des Insolvenzverfahrens werden dargestellt, bevor die Verfasser auf die unterschiedlichen Rollen eingehen, die ein Rechtsanwalt im Insolvenzverfahren einnehmen kann, sofern er nicht als Insolvenzverwalter tätig ist. In § 5 wird der Anwalt als Gläubigervertreter behandelt, wobei neben der Geltendmachung von Forderungen auch die Schicksale von Vertragsverhältnissen in der Insolvenz am Beispiel des Arbeits-, Bau-, Kauf-, Miet-, Pacht- und Leasingrechts dargestellt werden. In § 6 wird der Anwalt als Schuldnervertreter behandelt, wobei sowohl Unternehmer als auch Verbraucher als Schuldner Berücksichtigung finden.
Während im Bereich der Unternehmensinsolvenzverfahren namentlich die Krisenfrüherkennung, das Verhalten bei Insolvenzgründen sowie das Insolvenzplanverfahren Gegenstand der Ausführungen sind, geht es bei der Behandlung des Verbraucherinsolvenzverfahrens insbesondere um das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren und die Restschuldbefreiung. Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren wird ebenso umfassend dargestellt wie der Eröffnungsantrag im Verbraucherinsolvenzverfahren. In erheblichem Umfang setzen sich die Verfasser mit der Restschuldbefreiung auseinander, wobei die Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295 Abs. 1 InsO und die Versagungsgründe, § 290 Abs. 1 InsO, anhand der aktuellen Rechtsprechung aufgearbeitet werden. Im Rahmen der Erläuterungen zur Restschuldbefreiung wird auch die aktuelle Rechtsprechung des BFH (Urt. v. 19.8.2008 – VII R 6/07, ZVI 2008, 497 = ZInsO 2008, 1388) erläutert, wonach selbst für hinterzogene Steuern Restschuldbefreiung zu gewähren ist.
Hinsichtlich der persönlichen Haftung in der Insolvenz folgen Ausführungen zur Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung nach Gesellschafts- und Steuerrecht.
In § 7 wird die Freiberuflerpraxis in der Insolvenz erläutert, wobei es in vielen Fällen möglich ist, Freiberuflerpraxen, z.B. von Ärzten oder Architekten, über ein Insolvenzplanverfahren zu sanieren. Hinsichtlich der freien kammergebundenen Berufe geben die Verfasser auch Hinweise zur möglichen Erhaltung der Berufszulassung.
Grundzüge des Vergütungsrechts (§ 8) und steuerrechtliche Hinweise (§ 9) runden die Darstellung ab, bevor in § 10 „Internationale Bezüge im deutschen Insolvenzrecht“ aufgearbeitet werden. Das Krisen- und Insolvenzstrafrecht (§ 11) schließt die Ausführungen ab, wobei hier eine Darstellung der strafrechtlichen Risiken phasenweise (Gründung, Krise und Insolvenz) erfolgt. Gerade im Hinblick auf die Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO, aber auch im Hinblick auf den Ausschluss vom Geschäftsführeramt gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 GmbHG sind strafrechtliche Kenntnisse für eine Beratung natürlicher Personen unabdingbar.
Rechtsprechung und Literatur befinden sich auf dem Rechtsstand Juli 2009. Die Änderungen des Gesellschaftsrechts sowie der Insolvenzordnung durch das MoMiG sind selbstverständlich bereits berücksichtigt.
Das fünfundzwanzigseitige Literaturverzeichnis dokumentiert, dass die Autoren sich umfassend mit der Literatur befasst haben, allerdings gleichwohl – aus Beratersicht völlig zutreffend – grundsätzlich die Rechtsprechung der Bundesgerichte zugrunde legen, sofern nicht eigene Auffassungen explizit dargelegt werden. Der Inhalt des Buches wird durch ein mit zwanzig Seiten und Hunderten von Stichworten sehr umfangreiches Stichwortverzeichnis erschlossen.
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann ist Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsrecht an der FOM Fachhochschule für Oekonomie und Management in Essen und lehrt dort allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht. Er wird regelmäßig von den Amtsgerichten Essen und Dortmund zum Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Herr Dr. Holger Theurich und Herr Dr. Tim Brune sind Rechtsanwälte in wirtschafts- und insolvenzrechtlich orientierten Kanzleien.
Das Werk lässt praktisch keine Fragen offen. Es verweist im Übrigen in den umfangreichen Fußnoten auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung, so dass es uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden kann.
Stefanie Kaufmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenzrecht, Frankenthal

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