ZVI 2009, 468

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009Rechtsprechungzur Wohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO §§ 220, 250, 251, 290Zum Verbot der Schlechterstellung eines einzelnen Gläubigers durch Bestätigung des InsolvenzplansInsO§ 220InsO§ 250InsO§ 251InsO§ 290BGH, Beschl. v. 19.05.2009 – IX ZB 236/07 (LG Potsdam)BGHBeschl.19.5.2009IX ZB 236/07LG Potsdam

Leitsatz des Gerichts:

Der Schuldner oder Insolvenzverwalter, der einen Insolvenzplan vorlegt, ist nicht verpflichtet, in dem darstellenden Teil die möglichen Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung darzulegen. Offen bleibt, ob die rechtskräftige Verurteilung wegen Insolvenzstraftaten darzulegen ist.

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