ZVI 2009, 452

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenInsO § 143; BGB § 242; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4Kein Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegen die Finanzverwaltung allein wegen des Verdachts anfechtbarer Zahlungen des SchuldnersInsO§ 143BGB§ 242GGArt. 12GGArt. 19BGH, Urt. v. 13.08.2009 – IX ZR 58/06 (OLG Naumburg)BGHUrt.13.8.2009IX ZR 58/06OLG Naumburg

Leitsatz der Redaktion:

Der Insolvenzverwalter hat gem. § 242 BGB keinen Auskunftsanspruch gegen die Finanzverwaltung, wenn lediglich ein Verdacht auf anfechtbare Zahlungen des Schuldners besteht. Das gilt auch dann, wenn sich der Verdacht auf die Feststellung anderer anfechtbarer Vermögensverfügungen gründet.

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