ZVI 2009, 445

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenInsO § 129 Abs. 1, § 133 Abs. 1, § 143 Abs. 1Insolvenzanfechtung von Zahlungen aus einer lediglich geduldeten Kontoüberziehung (Aufgabe der bisherigen Rspr.)InsO§ 129InsO§ 133InsO§ 143BGH, Urt. v. 06.10.2009 – IX ZR 191/05 (OLG Stuttgart) +BGHUrt.6.10.2009IX ZR 191/05OLG Stuttgart

Leitsatz des Gerichts:

Schöpft der Schuldner neue Gelder aus einer lediglich geduldeten Kontoüberziehung und fließen sie infolge seiner Rechtshandlung einem Gläubiger direkt zu, so kommt die Anfechtung dieser mittelbaren Zuwendung durch den Insolvenzverwalter ohne Rücksicht darauf in Betracht, ob ZVI 2009, 446aus der Einräumung des Überziehungskredits für die Masse ein pfändbarer Anspruch gegen die Bank entsteht oder durch die Valutierung von Sicherheiten ein entsprechender Rückübertragungsanspruch verloren geht (Aufgabe von BGHZ 170, 276 = ZVI 2007, 379).

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