ZVI 2008, 477

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008Rechtsprechungzu Schuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO §§ 4a, 4d Abs. 2; BGB § 1360a Abs. 4, § 1361 Abs. 4 Satz 4, § 1579 Nr. 2Keine Vorschusspflicht des Ehegatten bei neuer Lebensgemeinschaft des SchuldnersInsO§ 4aInsO§ 4dInsO§ 1360aInsO§ 1361InsO§ 1579AG Duisburg, Beschl. v. 14.08.2008 – 64 IK 75/08 (rechtskräftig)AG DuisburgBeschl.14.8.200864 IK 75/08rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Die Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses ist dem Ehegatten des Schuldners nicht zuzumuten, wenn der Schuldner in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft lebt.

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