ZVI 2007, 568

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenEuInsVO Art. 3 Abs. 1; EuGVVO Art. 1 Abs. 2 lit. bEuGH-Vorlage zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für InsolvenzanfechtungsklagenEuInsVOArt. 3EuGVVOArt. 1BGH, Beschl. v. 21.06.2007 – IX ZR 39/06 (OLG Frankfurt/M.)BGHBeschl.21.6.2007IX ZR 39/06OLG Frankfurt/M.

Vorlagefragen des Gerichts:

1. Sind die Gerichte des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner, der seinen satzungsmäßigen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, gem. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO international zuständig?
2. Falls die Frage zu 1. zu verneinen ist:
Fällt die Insolvenzanfechtungsklage unter die Ausnahmebestimmung des Art. 1 Abs. 2 lit. b Brüssel I-VO oder bestimmt sich die internationale Zuständigkeit für Insolvenzanfechtungsklagen nach dieser Verordnung?

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