ZVI 2007, 565

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 94, 95, 96; UStG § 17 Abs. 2; GG Art. 106Eintritt der zum Vorsteuerrückforderungsanspruch führenden Uneinbringlichkeit gegen den Schuldner gerichteter Forderungen mit InsolvenzeröffnungInsO§ 94InsO§ 95InsO§ 96UStG§ 17GGArt. 106ZVI 2007, 566BGH, Urt. v. 19.07.2007 – IX ZR 81/06 (OLG Celle)BGHUrt.19.7.2007IX ZR 81/06OLG Celle

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Bund ist – neben den Ländern – Teilgläubiger der Umsatzsteuer und kann deshalb mit seinem Anspruch auf den ihm gesetzlich zugewiesenen Anteil aufrechnen.
2. Die zur Entstehung des Vorsteuerrückforderungsanspruchs führende Uneinbringlichkeit von Lieferantenforderungen, für welche der Steuerpflichtige Vorsteuer abgezogen hat, tritt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen ein, falls nicht für einen bestimmten Zeitpunkt zuvor dessen Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung festgestellt wird.

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