ZVI 2007, 559

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenRBerG Art. 1 § 1; ZPO §§ 79, 899, 900Berechtigung von Inkassounternehmen zur Beantragung der EV-Abgabe (Aufgabe von LG Wuppertal DGVZ 2000, 39)RBerG§ 1RBerGArt. 1 § 1ZPO§ 79ZPO§ 899ZPO§ 900LG Wuppertal, Beschl. v. 12.07.2007 – 6 T 581/07 (nicht rechtskräftig; AG Wuppertal)LG WuppertalBeschl.12.7.20076 T 581/07nicht rechtskräftigAG Wuppertal

Leitsatz der Redaktion:

Inkassounternehmen, denen gem. Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 RBerG die Erlaubnis zur außergerichtlichen Forderungseinziehung erteilt ist, sind befugt, Anträge auf Abnahme der eidestattlichen Versicherung zu stellen (Aufgabe von LG Wuppertal, Beschl. v. 16.6.1999 – 6 T 430/99, DGVZ 2000, 39).

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