ZVI 2007, 549

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007AufsätzeChristian Dawe*

Der Widerruf von Einzugsermächtigungslastschriften im Insolvenzverfahren der natürlichen Person

Ein Beschluss des AG Hamburg vom 28.6.2007 (ZVI 2007, 532) hat – soweit ersichtlich, erstmals in der Rechtsprechung – ein Thema, zu dem fast alles gesagt schien, in einer neuen Perspektive gesehen. Der Lastschriftwiderruf gilt in Unternehmensfortführungen als bewährtes Mittel kurzfristiger Liquiditätsbeschaffung. Nunmehr muss der Lastschriftwiderruf auch als notwendige Maßnahme zur (teilweisen) Verfahrenskostendeckung in Stundungsverfahren begriffen werden. Dass der Lastschriftwiderruf den Schuldner durchaus vor existenzielle Probleme stellen kann, deutet der Beschluss mit seinen Ausführungen zum Wohnraummietverhältnis an. Im Folgenden sollen die Grundlagen des Lastschriftwiderrufs in Privatinsolvenzverfahren dargestellt und eine vom Beschluss des AG Hamburg abweichende Lösung zu sogenannten Wohnraummietlastschriften vorgestellt werden.
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Dr. iur., Rechtsanwalt in Hamburg, in Kooperation mit SERVATIUS Rechtsanwälte

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