ZVI 2006, 506

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 4; ZPO § 91aZulässigkeit eines Insolvenzantrages bereits nach einmaliger erfolgloser Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen InsO§ 4 ZPO§ 91a AG Göttingen, Beschl. v. 01.11.2006 – 74 IN 117/06 (nicht rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.1.11.200674 IN 117/06nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichtes:

1. Für die Zulässigkeit eines Insolvenzantrages genügt es jedenfalls, dass eine erfolglose Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen versucht worden ist. Weitere Vollstreckungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
2. Bei einer Kostenentscheidung im Rahmen einer Erledigungserklärung gem. § 4 InsO i. V. m. § 91a ZPO kommt es nur darauf an, dass der Antrag bei Stellung zulässig war, insbesondere der Eröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit glaubhaft gemacht worden war. Es kommt nicht darauf an, ob der Antrag auch begründet war, so dass bei Befriedigung des antragstellenden Gläubigers aus vorhanden Vermögen des Schuldners im Verlaufe des Eröffnungsverfahrens der Schuldner die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

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