ZVI 2006, 503

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 13 Abs. 1, § 14Glaubhaftmachung von Steuerforderungen im Rahmen eines Insolvenzantrags des Finanzamts nur durch Vorlage von Steueranmeldungen und Steuerbescheiden InsO§ 13 InsO§ 14 BGH, Beschl. v. 13.06.2006 – IX ZB 214/05 (LG Dortmund)BGHBeschl.13.6.2006IX ZB 214/05LG Dortmund

Leitsätze:

1. Hat das Insolvenzgericht den Insolvenzantrag eines Gläubigers als zulässig bewertet und dies aktenkundig gemacht, ist das Gericht dadurch im weiteren Verlauf des Eröffnungsverfahrens nicht von der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen entbunden. (Leitsatz des Gerichts)
2. Die Anforderungen, die an die Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderungen eines Sozialversicherungsträgers zu stellen sind, gelten auch für Steuerforderungen des einen Insolvenzeröffnungsantrag stellenden Finanzamts (im Anschluss an BGH ZVI 2004, 408). Der Kontoauszug des Finanzamts ist als Mittel der Glaubhaftmachung nicht ausreichend (Bestätigung von BGH ZVI 2006, 60). (Leitsatz der Redaktion)

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