ZVI 2006, 500

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO § 114 Satz 1, § 120 Abs. 4Keine Pflicht des Insolvenzverwalters zur vorrangigen Deckung der PKH mit dem Ertrag des erfolgreichen Prozesses ZPO§ 114 ZPO§ 120 BGH, Beschl. v. 21.09.2006 – IX ZB 305/05 (OLG Dresden)BGHBeschl.21.9.2006IX ZB 305/05OLG Dresden

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Änderung eines Beschlusses über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass die früher bedürftige Partei aufgrund nachträglich eingetretener Umstände ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nach in der Lage ist, die Prozesskosten ganz, zum Teil oder in Raten aufzubringen.
2. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass der Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Deckung der von der Staatskasse verauslagten Prozesskosten einzusetzen ist.

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